Geschäftsordnung des Referats Wirbelsäule
§ 1 Name und Einordnung
(1) Das Referat trägt den Namen „Referat Wirbelsäule“.
(2) Es ist ein gemeinsames berufspolitisches Gremium der DWG in Kooperation mit den Berufsverbänden der Orthopädie/Unfallchirurgie und Neurochirurgie (BVOU und BDNC).
(3) Das Referat arbeitet ebenfalls eng mit angrenzenden Sektionen, Arbeitsgemeinschaften und Fachgesellschaften, im Speziellen der DGOU und DGNC zusammen.
§ 2 Zielsetzung und Aufgaben
(1) Das Referat verfolgt das Ziel, die berufspolitische Interessenvertretung im Bereich der konservativen und operativen Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen zu sein.
(2) Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:
- Entwicklung und Mitgestaltung abrechnungsrelevanter ärztlicher Tätigkeit
- Erarbeitung von Stellungnahmen in der berufspolitischen Interessensvertretung
- Mitgestaltung nationaler Kongresse (z. B. Jahrestagungen der DWG, DGNC und DKOU) in der Berufspolitik
- Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung
- Interdisziplinäre Vernetzung (Orthopädie, Neurochirurgie etc.)
§ 3 Zusammensetzung
(1) Das Referat besteht aus:
- einem Referatsleiter
- einem stellvertretenden Referatsleiter
- weiteren berufenen Mitgliedern
(2) Die Mitglieder sollen die Breite der Wirbelsäulenchirurgie (klinisch, wissenschaftlich, sektoral) abbilden.
(3) Eine ausgewogene Repräsentation unterschiedlicher Anstellungsverhältnisse, Standorte und Karrierestufen ist anzustreben.
(4) Orthopädische, unfallchirurgische und neurochirurgische Kollegen sollen gleichermaßen vertreten sein.
§ 4 Berufung und Amtszeit
(1) Der Referatsleiter bzw. der stellvertretenden Referatsleiter werden jeweils vom Berufsverband der Orthopädie bzw. der Neurochirurgie bestellt.
(2) Die Amtszeit beträgt in der Regel:
- 2 Jahre für den Referatsleiter
- Der stellvertretenden Referatsleiter wird zum Referatsleiter berufen
- Wiederberufung ist möglich
(3) Mitglieder werden durch den Referatsleiter in Abstimmung mit dem stellvertretenden Referatsleiter berufen.
§ 5 Aufgaben des Referatsleiters und des stellvertretenden Referatsleiter
- Vertretung des Referats nach außen
- Koordination der inhaltlichen Arbeit
- Berufung und Leitung der Sitzungen innerhalb (Referatstreffen, virtuelle Sitzungen bzw. Kongresse) und extern (z.B. Jahrestagungen der Fachgesellschaften)
- Verantwortung der Berichte gegenüber dem Vorstand
- Der stellvertretende Referatsleiter vertritt den Referatsleiter bei Abwesenheit
- Teilnahme an Vorstandssitzungen der DWG
§ 6 Sitzungen
(1) Das Referat tagt mindestens:
- 1–2 Mal jährlich (physisch oder virtuell)
(2) Sitzungen können stattfinden:
- im Rahmen von Kongressen (z.B.: DWG Jahrestagung)
- als eigenständige Arbeitstreffen
(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(4) Über Sitzungen wird ein Protokoll geführt.
§ 7 Beschlussfassung
(1) Das Referat ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder teilnehmen.
(2) Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(3) Umlaufbeschlüsse (z. B. per E-Mail) sind zulässig.
§ 8 Arbeitsgruppen und Projekte
(1) Das Referat kann projektbezogene Arbeitsgruppen einsetzen.
(2) Diese dienen z. B.:
- Leitlinienarbeit
- wissenschaftlichen Projekten
- Kongressorganisation
(3) Ergebnisse werden dem Referat vorgestellt und abgestimmt.
§ 9 Berichtswesen
(1) Das Referat berichtet regelmäßig an das Präsidium/den Vorstand.
(2) Inhalte sind insbesondere:
- Aktivitäten
- Projekte
- strategische Entwicklungen
§ 10 Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung:
- der Mehrheit der Referatsmitglieder sowie
- des zuständigen Vorstands/Präsidiums
§ 11 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Referats und Zustimmung des Vorstands in Kraft.